Rechtliche Stellung der Tiere
In den europäischen Gesetzen gilt das Tier formalrechtlich betrachtet als Sache oder Objekt im Besitz einer Person oder eines Unternehmens. Die einzige vorbildliche Ausnahme gilt in der Schweiz, die im Jahr 2003 die Tiere als Lebewesen mit gewissen Grundrechten anerkannt und im Gesetz verankert hat.
Bei dieser TAO Kampagne geht es darum, die Rechtsgrundlage der Tiere als Lebewesen europaweit durchzusetzen, damit die nationalen Gesetze sie nicht mehr als Sache oder Objekt definieren und behandeln.
Dies soll zuerst in Deutschland und Österreich erreicht werden, damit der deutschsprachigen D-A-CH-Raum als Modell für die EU übernommen werden kann. Danach soll die Kampagne auf die anderen Kontinente ausgeweitet werden, bis die Tiere weltweit als Lebewesen anerkannt, respektiert und bestmöglich geschützt werden können.
Interessante Vergleiche der Tiergesetze der Länder finden Sie bei
Tao, unser Stiftungs-Leittier
„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation
kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt.“
Mahatma Gandhi